In Nordrhein-Westfalen werden Naturschutzgebiete von den Kreisen und kreisfreien Städten in den Landschaftsplänen festgesetzt oder von den Bezirksregierungen durch ordnungsbehördliche Verordnungen ausgewiesen. In den jeweiligen Landschaftsplänen beziehungsweise in der Schutzverordnung werden der jeweilige Schutzzweck sowie die geltenden Ge- und Verbote benannt. Für die Allgemeinheit sind Naturschutzgebiete zugänglich. Das Betretungsrecht beschränkt sich allerdings auf das vorhandene Wegenetz.
Es gibt in Nordrhein-Westfalen mehr als 3.200 Naturschutzgebiete, die rund 8 % der Landesfläche einnehmen. Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist § 23 Bundesnaturschutzgesetz.
Quelle: www.umwelt.nrw.de