Mitgliederversammlung  der besonderen Art

 Naturschutzverein besichtigt Fürstenkuhle

 

Zu einer Mitgliederversammlung der besonderen Art hatte der Naturschutz- und Förderverein Gescher Hochmoor e.V. seine Mitglieder bei bestem Wetter in die Fürstenkuhle eingeladen. Als ein Tagesordnungspunkt stand die Besichtigung des Naturschutzgebietes und das in 2019 neu angelegte Moorfroschgewässer an. Patrick Lückel als zuständiger Biologe und Ansprechpartner beim Kreis Borken stellte den Teilnehmern viele der im Gebiet durchgeführten Maßnahmen vor. So wurden in den vergangenen Jahren auch unter Mithilfe des Naturschutzvereins große Flächen im Gebiet entkusselt. Dabei wird mit Spaten, Motorsensen oder Motorsägen der aufkommende Gehölzaufwuchs entfernt, der meist aus Pionierbaumarten wie Kiefer, Weide oder Birke besteht. Bei dieser Art der Landschaftspflege sollen bestimmte biotoptypische Pflanzengesellschaften erhalten und der übermäßigen Verdunstung durch die Gehölze vorgebeugt werden.

Das Moorfroschgewässer…

Ein weiteres Ziel der Teilnehmer war das neu angelegte Moorfroschgewässer. Zur Förderung des Moorfrosches beabsichtigte der Kreis Borken in 2019 in sehr enger Kooperation mit dem Naturschutzverein die Schaffung eines weiteren Laichhabitates im Bereich der Fürstenkuhle. „Das Gewässer hat nach seiner Entstehung im Jahr 2019 eine sehr gute Entwicklung genommen“ erläutert der Biologe bei der Besichtigung. Ob sich der Moorfrosch bereits angesiedelt hat, wollte Lückel nicht bestätigen, aber in unmittelbarer Nähe konnten die Mitglieder einige der seltenen Frösche live 

erleben. Die Kosten zur Erstellung des Gewässers wurden in erheblicher Weise durch Spendengelder finanziert, die der Naturschutzverein zusammengetragen hat, erläutert der 1. Vorsitzende Matthias Homann.

Nach vielen wirklich tollen Eindrücken im Naturschutzgebiet trafen sich die Mitglieder im Foyer der Grundschule Hand in Hand in Hochmoor. Der Vorsitzende überreichte den Mitarbeitern des Kreis Borken ein kleines Präsent und bedankte sich für die vielen Informationen, die sehr eindrucksvoll dargestellt wurden.

Nachdem wegen der fortgeschrittenen Zeit die noch offenen Tagesordnungspunkte in die nächste Sitzung vertagt wurden, ließen die Mitglieder den Tag bei einem Kaltgetränk und einer Rostbratwurst vom Lamm gemütlich ausklingen.

Matthias Homann

Ungebetene Gäste?

(Nabu) Wer draußen Obstkuchen, Saft und Eis genießt, lockt mit den süßen Speisen ungebetene Gäste an – Wespen. Der Ärger ist vorprogrammiert – einige schlagen nach den hungrigen gelb-schwarzen Fliegern und erzählen Horrorgeschichten. Nach wie vor halten viele Menschen Wespen und Hornissen für gefährlich. Die Liste der Vorurteile ist lang.

Aufklärung ist auch heute noch dringend notwendig, denn kaum eine Tiergruppe ruft so heftige Reaktionen hervor wie diese unter dem wissenschaftlichen Begriff Hautflügler zusammengefassten Insekten. „Die Tatsache, dass nur wenige Menschen mit der Lebensweise von Wespen oder Hornissen vertraut sind, hat zur Bildung von Mythen und Vorurteilen beigetragen“, erklärt NABU-Expertin Melanie von Orlow.

Durch eine bessere Einschätzung zum Teil bekannter Situationen können selbst Hornissen und Menschen friedliche Nachbarn werden. So ist es im Sommer ratsam, süße Nahrungsmittel im Freien abzudecken. Außerdem ist es sinnvoll, nicht nach anfliegenden Tieren zu schlagen. Besser ist es, sie bestimmt, aber ruhig daran zu hindern auf der Nahrung zu landen. Einerseits unterbindet man so eine Rekrutierung von Nestgenossinnen, andererseits wird eine Kontamination der Nahrung mit Keimen vermieden.

Es fliegen nur zwei der in Deutschland heimischen sozialen Wespenarten auf Cola, Steak und Kuchen. Die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe haben den Wespen insgesamt einen schlechten Ruf eingebrockt. Die Leidtragenden sind die Hornissen und die im Freien, in Büschen oder unter Vordächern nistenden Langkopfwespen, deren Nester oft „vorsorglich“ ausgeräuchert werden.

22 Tips zum richtigen Umgang mit Wespen bietet der Nabu hier…

Quelle: www.nabu.de

 

Stadt vergibt Saatgut für Wildblumen

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Infrastruktur und Umwelt hat in seinen Sitzungen am 21.03.2019 und 19.06.2019 beschlossen, dass städtische Grünflächen mit Wildblumensaat eingesät werden. Außerdem hat die Stadt Gescher weiteres Saatgut beschafft und dieses den Bürgerinnen und Bürgern in einem einfachen Antragsverfahren zur Verfügung gestellt.

Hintergrund der Maßnahme ist es, die Lebensbedingungen der Bienen und weiteren Insekten durch Schaffung natürlicher Lebensräume zu verbessern und dem Insektensterben effektiv entgegenzuwirken. Diese Grundsatzbeschlüsse sollen auch im kommenden Jahr Anwendung finden.

Das im vergangenen Jahr beschaffte Saatgut wurde unter dem Gesichtspunkt einer sehr hohen öko- logischen Wertigkeit ausgewählt, es wurde insbesondere darauf geachtet, dass in den Saatgutmi- schungen keine Gräsersamen enthalten sind.

In diesem Jahr haben insgesamt 87 Bürgerinnen und Bürger von dem Angebot, für private Flächen Wildblumensaat zu erhalten, Gebrauch gemacht. Es wurde insgesamt Saatgut für eine Fläche von knapp 3.200 m2 beantragt, im Durchschnitt wurden Sämereien für ca. 40 m2 beantragt. Entsprechend der Verfahrensrichtlinie war maximal eine Fläche von 1.000 m2 vorgesehen.

Die Rückmeldung einzelner Bürgerinnen und Bürger verdeutlicht, dass das Antragsverfahren als un- kompliziert und für zweckmäßig empfunden wurde. Die Änderung der Vergaberichtlinie hinsichtlich der Mindestgröße der einzusäenden Flächen stellte sich ebenfalls als sinnvoll heraus, ca. ein Drittel der Antragstellerinnen und Antragsteller beantragte Saatgut für eine Fläche, die kleiner als 25 m2 war. Viele Bürgerinnen und Bürger zeigten sich auch mit der Samenmischung sehr zufrieden und das optische Erscheinungsbild wurde positiv bewertet.

Die maximale Gesamtfläche für die Ausgabe der Wildblumenwiesen-Einsaat sollte er- höht werden. Hierbei wird eine Fläche von maximal 5.000 m2 empfohlen, sodass sich unter Berück- sichtigung des Durchschnittswerts der beantragten Fläche 125 Haushalte an der Aktion beteiligen können. Außerdem ist das Zeitfenster für das Antragsverfahren anzupassen, diesbezüglich wird vor- geschlagen, die Antragstellung zwischen dem 01.12.2020 bis 31.01.2021 zu ermöglichen.

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