Gülle wird zwar auf den Boden ausgebracht und eingearbeitet, kann aber über Auswaschung und Ausgasung Einfluss auf die Umwelt, wie Tier- und Pflanzenarten, Boden, Wasser und Luft nehmen, darauf weist die Landwirtschaftskammer NRW in einem Beitrag hin:
Wenn Gülle in Gewässer gelangt, haben die Nährstoffe in der Gülle Auswirkungen darauf. Sie können bei zu viel Eintrag von Stickstoff und vor allen Dingen Phosphat in einem längeren Prozess „eutrophieren“ und letztlich „umkippen“. Das bedeutet, dass sich in einem Gewässer aufgrund der Düngung viel organische Substanz, beispielsweise in Form von Algen, bildet. Dadurch sinkt der Sauerstoffanteil im Wasser und die im Gewässer vorhandenen Lebewesen können wegen Sauerstoffmangels absterben.
Der Stickstoff aus der Gülle hat auch Einfluss auf Pflanzengesellschaften. Ganz extrem gilt dies für Moorpflanzen. Hier reicht schon der Eintrag des Stickstoffs aus der Luft durch Regen und Gewitter, ungefähr 25 kg pro Hektar und Jahr, um diese Pflanzengesellschaften in ihrer Zusammensetzung zu verändern.
Aber auch bestimmte Pflanzengesellschaften im Grünland, besonders auf unseren Mittelgebirgsstandorten, wie die kräuterreichen mageren Wiesen und Weiden kommen mit der „normalen“ Stickstoffdüngung, wie sie vom Gesetzgeber erlaubt ist, nicht zurecht. Wenn auf diesen Standorten Gülle ausgebracht wird, wachsen andere Pflanzen viel schneller und höher und unterdrücken dadurch die typischen Arten des Magerstandortes.
So sind die Gräser und Kräuter eines Magerrasens, wie die Aufrechte Trespe oder die Skabiosen-Flockenblume, viel zu konkurrenzschwach gegen Gräser der Fettwiesen, wie Weidelgräser oder Wiesenrispe, und verschwinden daher mit der Zeit. Deshalb sind bestimmte Pflanzengesellschaften, wie die Kalkmagerrasen, aus naturschutzfachlicher Sicht geschützt. Hier darf keine Gülle ausgebracht werden, damit die Pflanzengesellschaften in ihrer Zusammensetzung erhalten bleiben.
Um andere, nährstoffarme und artenreiche Grünlandstandorte zu erhalten, können Landwirte an freiwilligen Programmen, wie der Extensivierung oder besonderen Vertragsnaturschutzpro- grammen, teilnehmen.
Hier wird vorgeschrieben, wann gemäht oder beweidet werden kann und ob überhaupt und wenn ja, wie viel organischer Dünger auf die Flächen ausgebracht werden darf. Da von diesen Flächen weniger geerntet werden kann, gibt es für die teilnehmenden Landwirte eine Entschädigung.
Wird Gülle direkt durch das sogenannte Injektionsverfahren im Boden abgelegt, meiden die Bodenlebewesen diese konzentrierte Nährstoffansammlung.
Die Gülledüngung nimmt auch Einfluss auf die Luft. Das Ammoniak, welches bei der Gülleausbringung in die Luft entweicht, führt zu einer möglichen Versauerung oder Nährstoffanreicherung der Böden und Gewässer, wenn es an anderer Stelle wieder auf die Erde trifft.
Ammoniak kann sich auch in eine der zahlreichen anderen umweltwirksamen stickstoffhaltigen Verbindungen umwandeln. Dies hat negative Folgen für die Qualität der Atemluft.
*Quelle: Landwirtschaftskammer NRW