Naturschutzgesetz beachten: Heckenschnitte in der Brutzeit der Vögel nicht erlaubt

Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist der Heckenschnitt in Deutschland verboten. In diesem Zeitraum dürfen Hecken, Sträucher, Gehölze sowie Gebüsche und lebende Zäune nicht stark geschnitten oder gar entfernt werden. Durch das Gesetz sollen Vögel und Insekten geschützt werden. Besorgniserregend ist, dass es aktuell zu teils eklatanten Verstößen im Innen- und Außenbereich gegen das Bundesnaturschutz kommt.

So wurde in Höhe Up de Schaar im Außenbereich erst jüngst eine Wallhecke massiv, bis in`s gewachsene Holz hinein, beschnitten. Das ist nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. März erlaubt. Brütende Vögel sollen so geschützt werden.

„Vögel und Insekten leiden in besonderem Maße unter der intensiven Landwirtschaft. Die Biodiversivität in den Außenbereichen geht ständig zurück. Auf brütende Tierarten muss besondere Rücksicht genommen und ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz kann nicht hingenommen werden,“ darauf weist unser Vorsitzender Matthias Homann in einer Pressemitteilung  hin.

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Mehrere Spaziergänger, die den Vorgang beobachteten, brachten den Verstoß dem Ordnungsamt zur Kenntnis. Nun muss der Landwirt mit einem Bußgeldbescheid in nicht unerheblicher Höhe rechnen. Die Naturschutzbehörde in Borken will den Vorgang konsequent aufarbeiten, wie vom Kreis versichert wurde.

Das Problem des unerlaubten Heckenschnitts stellt sich auch in der Stadt. Durch die Kurzarbeit und andere Begleiterscheinungen der Corona-Krise, haben viele Menschen mehr Freizeit, hat der NABU Kreis Borken festgestellt. Nicht wenige widmen sich in dieser Zeit der Umgestaltung ihres Gartens. In diesem  Zusammenhang haben Naturschutzfreunde vom NABU besonders  in den letzten Wochen im Kreisgebiet Borken feststellen müssen, dass in einigen Gärten regelrechte Kahlschläge erfolgt sind.

Alte Bäume und Sträucher wurden teilweise großflächig entfernt. Dabei haben die Gartenbesitzer offensichtlich nicht bedacht, dass sie diese Rodungen inmitten der Brutzeit der Singvögel durchgeführt haben. Für die brütenden Vögel ist der Verlust eines Geleges mit Eiern oder Jungvögeln kaum zu kompensieren und stellt für die Stadtfauna einen schweren Verlust dar.

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