Stadt vergibt Saatgut für Wildblumen

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Infrastruktur und Umwelt hat in seinen Sitzungen am 21.03.2019 und 19.06.2019 beschlossen, dass städtische Grünflächen mit Wildblumensaat eingesät werden. Außerdem hat die Stadt Gescher weiteres Saatgut beschafft und dieses den Bürgerinnen und Bürgern in einem einfachen Antragsverfahren zur Verfügung gestellt.

Hintergrund der Maßnahme ist es, die Lebensbedingungen der Bienen und weiteren Insekten durch Schaffung natürlicher Lebensräume zu verbessern und dem Insektensterben effektiv entgegenzuwirken. Diese Grundsatzbeschlüsse sollen auch im kommenden Jahr Anwendung finden.

Das im vergangenen Jahr beschaffte Saatgut wurde unter dem Gesichtspunkt einer sehr hohen öko- logischen Wertigkeit ausgewählt, es wurde insbesondere darauf geachtet, dass in den Saatgutmi- schungen keine Gräsersamen enthalten sind.

In diesem Jahr haben insgesamt 87 Bürgerinnen und Bürger von dem Angebot, für private Flächen Wildblumensaat zu erhalten, Gebrauch gemacht. Es wurde insgesamt Saatgut für eine Fläche von knapp 3.200 m2 beantragt, im Durchschnitt wurden Sämereien für ca. 40 m2 beantragt. Entsprechend der Verfahrensrichtlinie war maximal eine Fläche von 1.000 m2 vorgesehen.

Die Rückmeldung einzelner Bürgerinnen und Bürger verdeutlicht, dass das Antragsverfahren als un- kompliziert und für zweckmäßig empfunden wurde. Die Änderung der Vergaberichtlinie hinsichtlich der Mindestgröße der einzusäenden Flächen stellte sich ebenfalls als sinnvoll heraus, ca. ein Drittel der Antragstellerinnen und Antragsteller beantragte Saatgut für eine Fläche, die kleiner als 25 m2 war. Viele Bürgerinnen und Bürger zeigten sich auch mit der Samenmischung sehr zufrieden und das optische Erscheinungsbild wurde positiv bewertet.

Die maximale Gesamtfläche für die Ausgabe der Wildblumenwiesen-Einsaat sollte er- höht werden. Hierbei wird eine Fläche von maximal 5.000 m2 empfohlen, sodass sich unter Berück- sichtigung des Durchschnittswerts der beantragten Fläche 125 Haushalte an der Aktion beteiligen können. Außerdem ist das Zeitfenster für das Antragsverfahren anzupassen, diesbezüglich wird vor- geschlagen, die Antragstellung zwischen dem 01.12.2020 bis 31.01.2021 zu ermöglichen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung